AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der DOKAN Sportclub GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für samtliche Verträge des Dokan Sportclubs, sprich der Dokan Sportclub GmbH mit seinen Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Dokan Sportclub (nachfolgend: Studio) abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung nach Maßgabe des Mitgliedsvertrags (nachfolgend: Mitgliedschaft) berechtigt sind.
2. Vertragsabschluss
2.1. Vertragsabschluss im Studio
Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande. Für im Studio abgeschlossene Verträge besteht kein Widerrufsrecht des Mitglieds.
2.2. Online-Vertragsabschluss
Beim Online-Vertragsschluss über eine Website stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltflache „KOSTENPFLICHTIG BUCHEN“ einen verbindlichen Antrag auf Abschluss eines Vertrages. Die Annahme des Antrags (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail durch das Studio. Das Studio speichert den Vertragstext und sendet dem Mitglied die Vertragsdokumente zur Bestätigung per E-Mail zu. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.
2.3. Club-Transponder
Das Mitglied erhalt beim ersten Studiobesuch einen Transponder, der den Zutritt zum Studio ermöglicht. Die Nutzung der Anlage und der Zusatzleistungen kann nur mit gultigem Transponder erfolgen. Fur einen Ersatztransponder wird eine Gebuhr von 10,00 Euro erhoben. Der Verlust des Transponders ist unverzüglich zu melden. Die Weitergabe des Club-Transponders an Dritte ist nicht gestattet und wird bei Zuwiderhandlung mit einer Strafe von 360,- Euro belegt und hat den sofortigen Ausschluss aus dem Dokan Sportclub zur Folge.
2.4. Minderjährige
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.
2.5. Selfservice
Das Studio nutzt eine Mitglieder-App, welche einen sogenannten „Selfservice“ enthält. Über die Studio-Webseite (www.dokan.de) kann ebenfalls auf den Selfservice-Bereich zugegriffen werden. Das Mitglied kann sowohl in der App, als auch auf der Webseite einen Account erstellen und hat darüber die Möglichkeit, seine Mitgliedschaft zu verwalten. Hier kann z.B. die Bankverbindung aktualisiert werden, ein Termin gebucht oder die Kündigung erklärt werden.
3. Nutzung des Studios
Durch die Mitgliedschaft erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung Zutritt zum Studio und ist berechtigt, dieses während der Öffnungszeiten zu nutzen. Die Rechte des Mitglieds aus dieser Vereinbarung sind nur mit schriftlicher Zustimmung übertragbar. Das Mitglied ist daher verpflichtet, den Transponder ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht an Dritte zu überlassen.
3.1. Hausordnung
Das Studio ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung aufzustellen.
3.2. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung notig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
3.3. Zusatzleistungen
Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt fur die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies in der Mitgliedschaft ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Pflichten des Mitglieds
4.1. Transponder
Den Verlust des Transponders hat das Mitglied unverzuglich zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird die Funktionen des Transponders gesperrt. Ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko der missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit. Für die Neuausstellung des Transponders bei Verlust oder Beschadigung wird eine Gebühr von 10,00 Euro fällig. Der alte Transponder verliert mit der Aktivierung des Ersatz-Transponders seine Gültigkeit.
4.2. Änderungen von Mitgliedsdaten
Änderungen von Daten, z.B. des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Mitglieds sind dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Für die entsprechenden Mitteilungen kann der Selfservice genutzt werden. Kosten, die dem Studio dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.
5. Mitgliedsbeiträge/Kündigung
5.1. Fälligkeit der Beiträge
Ist vertraglich ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Sind vertraglich monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat fällig. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.
5.2. Preisanpassung
Die Dokan Sportclub GmbH ist berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhohen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt.
5.3. SEPA-Lastschriftverfahren
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrucklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird der Dokan Sportclub GmbH hierfur ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafur zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beitragen und Gebühren aufweist. Das Mitglied hat die im Zusammenhang mit einer von ihm verschuldeten Rückbuchung der Bankeinzüge anfallenden Rücklastschriftgebühren des Kreditinstituts zu erstatten.
5.4. Finion Capital GmbH
Das Studio ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag gegen mich an ihren externen Dienstleister, Finion Capital GmbH, Raboisen 6, 20095 Hamburg, zu verkaufen und abzutreten und die Forderungsabrechnung auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. Hiermit erkläre ich mein Einverständnis mit der Weitergabe meiner personenbezogen Daten (Name; Adresse; Geburtsdatum; Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages; jeweilige Forderungsart, Forderungshöhe und Forderungsfälligkeit; IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) an den vorgenannten Dienstleister zum Zwecke des Verkaufs, Abtretung, Abrechnung und Einziehung der sich aus dem Mitgliedsvertrag gegen mich ergebenden Forderungen an bzw. durch den vorgenannten Dienstleister.
5.5. Zahlungsverzug
Befindet sich das Mitglied im Zahlungsverzug, behalt sich die Dokan Sportclub GmbH das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten. Gerät das Mitglied schuldhaft mit der Zahlung von mindestens zwei Monatsbeitragen in Verzug, werden sämtliche bis zum Ende der aktuellen Laufzeit zu zahlenden Beiträge sofort fällig.
5.6. Stilllegung der Mitgliedschaft
Das Mitglied kann seinen Vertrag nur stilllegen, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist. Die beabsichtigte Stilllegung ist dem Studio mindestens fünf Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied bekannt zu geben. Eine Stilllegung muss am Monatsersten beginnen und kann nur für volle Monate beantragt werden. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen monatlichen Mitgliedsbeitrage befreit und kann keine Leistungen im Studio in Anspruch nehmen. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich wahrend der Mindestvertragslaufzeit der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt. Für Stilllegungen wird eine Gebühr von 10,00 Euro pro Monat erhoben.
5.7. Kündigung
Wenn das Vertragsverhaltnis nicht spatestens einen Monat vor Ende der Erstlaufzeit in Textform gekündigt wird, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Kündigungen können auch über den Selfservice auf der Webseite oder über die Studio- App erklart werden.
6. Schadensersatz
Schadensersatz bei fristloser Kundigung wegen Pflichtverletzung: Im Falle einer fristlosen Kündigung wegen vorsätzlicher oder grob fahrlassiger Pflichtverletzung durch das Mitglied ist das Studio berechtigt, Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen.
7. Haftung
Bei leichter Fahrlassigkeit haftet das Studio nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Studios auf Vorsatz und grobe Fahrlassigkeit beschrankt. Vorstehende Haftungsbeschrankungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von der Dokan Sportclub GmbH.
8. Schlussbestimmungen
Die Dokan Sportclub GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.